Informationen für Existenzgründer |
Checkliste zur Aufnahme
einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
Die Gewerbeanmeldung muss
bei der für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen
Stadt- bzw. (Verbands-) Gemeindeverwaltung erfolgen.
Das Finanzamt erhält automatisch eine Ausfertigung der
Gewerbeanmeldung.
Bei Angehörigen der
Freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte etc.) erfolgt keine
Gewerbeanmeldung.
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb
eines Monats mitzuteilen.
Das Finanzamt versendet einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", der innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt zurückzugeben ist.
Der Fragebogen gliedert sich in 7 Bereiche:
Allgemeine Angaben (Adressdaten)
Angaben zur gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit
Angaben zur Festsetzung von Einkommen- und Gewerbesteuervorauszahlungen
Umsatzsteuer
Abhängig von der Höhe der Umsatzsteuer sind
monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen
abzugeben. Die errechnete Steuer ist zu entrichten.
Lohnsteuer
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist die
einbehaltene Lohnsteuer (Kirchensteuer, Soldaritätszuschlag)
je der Höhe nach monatlich, vierteljährlich oder jährlich
mit einer Lohnsteuer-Anmeldung dem Finanzamt mitzuteilen
und abzuführen.
Angaben zur
Gewinnermittlung und Geschäftsjahr
Abhängig von der Art und Größe des Unternehmens ist
eine ordnungsgemäße Buchführung (Bilanz) zu erstellen
oder eine Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und
der Betriebsausgaben vorzunehmen.
Ergänzende
Angaben zum Schrift- und Zahlungsverkehr
- Angabe der Bankverbindung für evtl. Erstattungen
- Möglichkeit zur Teilnahme am
Lastschrifteinzugsverfahren (wird empfohlen).
Nach Prüfung der Angaben wird eine Steuernummer zugeteilt.
Für jedes
abgelaufene Kalenderjahr fordert das Finanzamt zur Abgabe
von Jahres-Steuererklärungen (Einkommensteuer,
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) auf.
Die Steuererklärungen sind beim Finanzamt zu der
gesetzten Frist einzureichen.
Die Abgabe der
Steuererklärungen wie auch der
Umsatzsteuervoranmeldungen und der Lohnsteueranmeldungen
kann auch auf elektronischem Weg erfolgen.
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