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Dem Finanzamt Mainz-Mitte wurde
am 30. November 2006
das Grundzertifikat zum audit Beruf und Familie® erteilt.

- Die Entwicklung dorthin -


Das Finanzamt Mainz-Mitte ist zuständig für die Besteuerung der Stadt Mainz ohne die Stadtteile Mainz-Ebersheim sowie Mainz-Hechtsheim und vom Landkreis Mainz-Bingen die Gemeinde Budenheim. Des Weiteren ist das Finanzamt Mainz-Mitte zentral zuständig für die Besteuerung der Körperschaften der Finanzämter Mainz-Mitte und Mainz-Süd und für die Festsetzung der Hypothekengewinnabgabe aller Finanzämter.

Zum Zeitpunkt der Auditierung hatte das Amt insgesamt 290 Beschäftigte, davon 55 Prozent weiblich. Sieben von 13 Führungspositionen waren mit Frauen besetzt. In fünf Führungspositionen wurde in Teilzeit gearbeitet.

Ziel der Auditierung

Durch die Teilnahme am Audit dokumentiert das Finanzamt Mainz-Mitte, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Teil seines Selbstverständnisses und damit auch Führungsaufgabe ist. Es soll unterstrichen werden, dass Beschäftigte als Menschen mit einem sozialen Umfeld wahrgenommen werden.

Mit dem Audit wird ein Prozess initiiert, der eine tragfähige Balance zwischen den Interessen der Dienststelle und denen der Beschäftigten schafft. Wesentliche Ziele dabei sind es, durch eine zukunftsfähige Personalentwicklung, durch die Verbesserung der Zufriedenheit der Beschäftigten und durch die Steigerung ihrer Identifikation mit dem Finanzamt Mainz-Mitte einen Beitrag zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Dienststelle zu leisten.


Vorhandene Maßnahmen

  1. Verschiedene Arbeits- und Teilzeitmodelle mit breitem Spektrum hinsichtlich Länge und Lage der Arbeitszeit
  2. Teilzeit während der Elternzeit und im Anschluss daran
  3. vielfältige Urlaubs- und Beurlaubungsregelungen
  4. Heimarbeitsplätze für die Umsatzsteuersonder- und Lohnsteueraußenprüfer sowie in Einzelfällen für besondere Aufgaben
  5. Entsprechend den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen familienbedingte finanzielle Vergünstigungen und Hilfen
  6. Großes Gewicht auf der sozialen Kompetenz bei der Ausbildung der Nachwuchs-Führungskräfte
  7. Einzelne Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld "Familie und Beruf
  8. "Regelungen zur Wiedereingliederung nach der Erziehungsfreistellung



Zukünftige Maßnahmen

  1. Noch flexiblere Handhabung der Lage der Arbeitszeit (innerhalb des Jahres und am Tage; Modifizierung der Kernzeit)
  2. Möglichst dezentrale Regelung der Lage der Arbeitszeit von Teilzeitkräften (Anpassung an die familiäre Situation im Abgleich mit den dienstlichen Erfordernissen)
  3. Ausbau der Möglichkeiten für mobiles Arbeiten und alternierende Telearbeit
  4. Verbesserung (insbesondere Bündelung) der internen Kommunikations-und Informationsmöglichkeiten
  5. Vermittlung der Thematik "Vereinbarkeit" an die Führungskräfte und Integration in die Führungskräfteentwicklung
  6. Verbesserung des Übergangs in die Elternzeit, des Kontakthaltens und des Wiedereinstiegs
  7. Verbesserte Unterstützung bei Betreuungsengpässen


 

© Finanzamt Mainz-Mitte
Stand: Dienstag, 17. April 2007