Aktuelles

 

Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer
Versand der Mitteilungen ab 02.05.2008

 

Für das Besteuerungsverfahren der natürlichen Personen wird im Jahr 2008 die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) nach § 139b Abgabenordung eingeführt.

Die IdNr. wird zunächst nur für die Einkommensteuer gelten.
Entgegen früheren Ankündigungen wird die IdNr. nicht ab 2. Jan. 2008 sondern frühestens ab 2. Mai 2008 den Bürgern in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt.

Wegen der Vielzahl der bundesweit zu versendenden Mitteilungen wird der Versand aller Mitteilungen nicht zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, sondern wird über einen gewissen Zeitraum (bis zu 3 Monaten) andauern.

Die Finanzämter sind an der Vergabe der IdNr. nicht beteiligt, sie können auch keinen Einfluss auf die IdNr. nehmen und werden nicht vor der Mitteilung an die Bürger von der IdNr. in Kenntnis gesetzt.

Es wird daher gebeten von diesbezüglichen Rückfragen bei den Finanzämtern abzusehen.

Erläuterungen zur IdNr. werden in dem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern enthalten sein. Daneben sind bereits ausführliche Informationen zur IdNr. unter www.identifikationsmerkmal.de zu finden.

Auf verschiedenen Formularen und Vordrucken (u. a. Einkommensteuererklärung) ist bereits ein Feld für die IdNr. zusätzlich zum Feld für die Steuernummer vorgesehen. Erst nach dem Erhalt der Mitteilungen über die IdNr. sollte und kann dieses Feld ausgefüllt werden. In jedem Fall ist zunächst noch die Steuernummer anzugeben. Dies gilt auch für
ElsterFormular und andere Steuersoftware. Derzeit ist die Angabe der Steuernummer ausreichend.

Weitere Informationen

www.identifikationsmerkmal.de
Bisher gestellte Fragen und Antworten zur Identifikationsnummer

(Bundesministerium der Finanzen)

 

Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer

 


© Finanzamt Mainz-Mitte

Stand: Donnerstag, 17. Januar 2008